Probefahrtvereinbarung
Zu folgenden Bedingungen, wird zwischen der oben genannten Firma, dem Überlasser und dem genannten Benutzer folgende Vereinbarung getroffen:
Der Verleiher überlässt dem Benutzer oben genanntes Fahrzeug.
Der Kunde erhält das Fahrzeug in ordnungsgemäßem, fahrbereitem Zustand mit komplettem Werkzeug und Ersatzrad. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln, alle während der Benutzungsdauer, turnusmäßig fälligen Kundendienste bei einem Vertragshändler auf seine Kosten durchführen zu lassen und das Fahrzeug bei der Stelle abzuliefern, bei der es übernommen wurden.
Der Kunde fährt das Fahrzeug selbst oder stellt den Fahrer. Er ist verantwortlich, dass der jeweilige Fahrer eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt. Bei Fahrzeugübernahme erhält die Firma Gohm Einsicht in den Führerschein des Übernehmenden.
Das Autohaus Gohm hat für das Fahrzeug eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit 5.000€ Selbstbeteiligung auch für die Zeit der Überlassung an den Kunden abgeschlossen. Der Kunde haftet bei Kaskoschäden in Höhe der Selbstbeteiligung.
Der Kunde haftet unbeschränkt, wenn er den Schaden grob fahrlässig (z.B. unter Alkoholeinfluss) verursacht oder wenn er den Unfall nicht polizeilich aufnehmen ließ.
Zum Verlassen des Gebietes der BRD bedarf es jeweils der besonderen vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Gohm.